Im Rahmen der Verbandsvorstandssitzung des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. (HFV) am Freitagabend haben Präsidiumsmitglieder, Regionalverantwortliche und Kreisfußballwarte folgende Beschlüsse gefasst:
Der Freundschaftsspielbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Hessischen Fußball-Verbandes kann unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage ab dem 29. Mai 2021 wieder aufgenommen werden. Dabei sind in Hinblick auf den jeweiligen möglichen Startzeitpunkt die örtlichen Besonderheiten und Vorgaben zu berücksichtigen…
Zudem wird ein angemessener Trainingsvorlauf empfohlen. „Wir freuen uns, dass wir wieder auf den Platz und mit der Möglichkeit der Ausübung von Freundschaftsspielen einen großen Schritt in Richtung Normalität gehen dürfen. Dies ist besonders für unsere Nachwuchskicker von großer Bedeutung “, erklärte HFV-Präsident Stefan Reuß. HFV-Vizepräsident Torsten Becker ergänzte: „Natürlich müssen die Vereine jedoch dabei beachten, ob die örtliche Verfügungslage dies auch zulässt und diese Vorgaben auch befolgen. Hier ist das Stufenmodell entscheidend. Es muss also je nach Gebietskörperschaft darauf geachtet werden, in welcher Stufe sich der Fußballkreis befindet. Dazu ist eine Beachtung der offiziellen Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte notwendig.“.
Zudem wurde der Weg für den Pflichtspielbetrieb der Spielzeit 2021/2022 bereitet. Dieser könnte nach derzeitigem Stand durch die spielleitenden Stellen nach Gewährung eines angemessenen Trainingsvorlaufes und unter Beachtung der relevanten Rahmenterminpläne, der Vorgaben der einschlägigen Bestimmungen sowie der zuständigen Verbandsausschüsse unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage aufgenommen werden.
Da somit der Spielbetrieb ab dem 29. Mai 2021 als wieder aufgenommen gilt, tritt die Hemmung der Wartefristen ab diesem Tag zunächst wieder außer Kraft.
(Quelle: flw24.de)